So rechnen Sie Ihre neue Steuerbelastung bereits heute aus
Es gibt Gewinner und Verlierer und nicht jeder kann mit den neuen Zahlen glücklich sein. Jedoch wird jeder Kritiker der neuen Berechnungsmethode anerkennen, dass die alte Methode eher willkürlich war.
Ein pauschales Urteil ist nicht leicht. Grundsätzlich gilt:
Weniger zahlen müssen Grundbesitzer eher dann, wenn sie auf kleinen Grundstücken mit jungen Baujahren wohnen.
Mehr bezahlen müssen in der Regel Eigentümer auf großen Grundstücken mit eher älteren Bausubstanz, insbesondere bei Altbauten, die sehr lange nicht gekauft oder verkauft wurden.
Jahrelang wurde um die beste und gerechteste Lösung für unsere Stadt gerungen. Wir meinen, dass Hamburg mit seinem Sonderweg eine großartige Lösung gefunden hat. Und damit für sehr viel mehr Verteilungsgerechtigkeit für die Bürgerinnen und Bürger gesorgt hat.
Zum 30. April 2025 wird es jetzt wirklich ernst.
Die neue Grundsteuer gilt in Hamburg ab dem 30. April 2025. Die Bescheide über die neue Höhe dieser Steuer kommen aber erst im März kommenden Jahres in die Briefkästen der Eigentümer. Es ist aber ab sofort möglich, die persönliche Steuer zu errechnen.
So rechnen Sie richtig:
Schritt 1:
Die Basiswerte für die Grundsteuer ermitteln: Pro Quadratmeter Wohnfläche werden 50 Cent berechnet. (bei einem 100 m² großem Haus also 50 Euro). Und pro Quadratmeter Grundstücksfläche 4 Cent (bei 1000 m² also 40 Euro). Das ergibt den „Grundsteuerwert Wohnfläche“ sowie den „Grundsteuerwert Boden“. Wer die Werte für Wohnfläche nicht genau weiß, kann diese schätzen oder aus seinem Grundsteuerbescheid herauslesen.
Schritt 2:
Den „Grundsteuerwert Wohnfläche“ mit 0,7 multiplizieren. Aus 50 Euro werden in unserem Beispiel 35 Euro. Das Ergebnis bitte als „Grundsteuerwert Wohnfläche“ merken.
Schritt 3:
Es gibt in Hamburg nur die Lagefaktoren „gut“ und „normal“. Wer in „normaler Lage“ wohnt, darf das Ergebnis aus Schritt 1 mit 0,75 multiplizieren. Aus 50 Euro werden 37,50. Fast alle Wohnlagen in Hamburg sind normal, nur wenige Wohnstraßen sind als „gut“ klassifiziert. Über die Seite von Hamburg.de kann jeder kostenlos das Wohnlagenverzeichnis der Stadt abrufen und dies genau überprüfen.
Schritt 4:
Das Ergebnis aus den Schritten 1 – 3 addieren. Die Summe aus den Steuerwerten für Boden und Wohnfläche ergibt den „Steuermessbetrag“. Dieser Messbetrag muss am Ende mit 9,75 (Hebesatz für Hamburg) multipliziert werden. Das Ergebnis hieraus ist dann die neue, jährliche Grundsteuer, welche vierteljährlich vom Finanzamt abgebucht wird.
Berechnung der neuen Grundsteuer in Hamburg mit unserem Beispiel:
Schritt 1: Basiswerte ermitteln
- Grundsteuerwert Wohnfläche: 100 m² Wohnfläche x 0,50 €/m² = 50 €
- Grundsteuerwert Boden: 1000 m² Grundstücksfläche x 0,04 €/m² = 40 €
Schritt 2: Grundsteuerwert Wohnfläche anpassen
- Angepasster Grundsteuerwert Wohnfläche: 50 € x 0,7 = 35 €
Schritt 3: Lagefaktor anwenden
- Angepasster Grundsteuerwert nach Lage (normal): 50 € x 0,75 = 37,50 €
Schritt 4: Steuermessbetrag berechnen
- Addition der angepassten Werte:
- Angepasster Grundsteuerwert Wohnfläche = 35 €
- Angepasster Grundsteuerwert Boden (nach Lagefaktor) = 37,50 €
- Grundsteuerwert Boden (unangepasst) = 40 €
- Steuermessbetrag = 35 € + 37,50 € + 40 € = 112,50 €
Schritt 5: Berechnung der jährlichen Grundsteuer
- Jährliche Grundsteuer: 112,50 € x 9,75 = 1.096,88 €
Die jährliche Grundsteuer wird vierteljährlich vom Finanzamt eingezogen. Um sicherzustellen, dass alle Berechnungen korrekt sind und Sie die genauen Daten für Ihre Immobilie verwenden, können Sie Informationen zu Ihrer Wohnlage im Wohnlagenverzeichnis auf Hamburg.de nachschlagen und die Zahlen zum Grundstück und zur Wohnfläche in Ihrem Bescheid, welcher bereits in diesem Jahr an Sie verschickt wurde, abgleichen.
Alle hier genannten Informationen ohne Gewähr – Irrtümer vorbehalten